Den gekauften Fisch sollte der Käufer fachmännisch schon im Geschäft schlachten lassen. Im Bad in der häuslichen Badewanne dürfte der Karpfen kaum Gefallen finden. Wegen der eingeschränkten
Methoden zur Haltbarmachung des Fisches war früher solch letzte Gnadenfrist weit verbreitet. Jedoch keinesfalls zur Nachahmung, eher zur feucht - fröhlichen Belehrung, sei hier noch angemerkt,
wie der Karpfen aus dem Fischgeschäft in die Badewanne verbracht worden sein soll: Man stopfe ihm ein "in Branntwein getauchtes Stückchen Semmel ins Maul", weiß ein Kochbuch aus dem frühen 20.
Jahrhundert zu vermelden. Wie weise und richtig: Kinder und Betrunkene beschützt der liebe Gott! So weit, so gut. Nun ist der hoffentlich geschlachtete Fisch in der heimischen Küche
angelandet.
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